Stadtbüro
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mo - fr 8 - 12 Uhr
mo zusätzl. 14 - 16 Uhr
do zusätzl. 15 - 18 Uhr
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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Bus 300, 340
Haltestelle Pattensen, Koldinger Straße

Bus 300
Haltestelle Pattensen, Walter-Bruch-Straße

Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz, gebührenfrei
Parkplatz, gebührenfrei

Informationen zum neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Umfrage zur Servicequalität im Stadtbüro
In den Monaten Juni und Juli 2012 wurde im Stadtbüro Pattensen eine Bürgerbefragung zum Thema „Verbesserung der Servicequalität“ durchgeführt.
Ziel dieser Umfrage war, das Verwaltungshandeln im Rahmen der bestehenden Vorschriften so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten.
Dazu war zunächst eine Feststellung des Ist-Zustandes erforderlich.

187 Bürger beteiligten sich an dieser Umfrage. In dem Fragebogen wurden einige Aufgaben in einer Tabelle abgefragt, es gab aber auch die Möglichkeit, sich mit eigenen Worten zu persönlichen Anregungen und Wünschen zu äußern.

Insgesamt kann man sagen, dass die Zufriedenheit der befragten Bürger mit den Leistungen des Stadtbüros sehr hoch ist. Natürlich gibt es einige Kleinigkeiten, die verbesserungsbedürftig sind, aber insgesamt fühlen sich die Bürger im Stadtbüro gut betreut, und können ihre Angelegenheiten angemessen regeln. Besonders hervorzuheben ist, dass das Engagement der Mitarbeiterinnen mit 100% positiv bewertet worden ist.

Es ist geplant, eine solche Befragung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, um weitere vergleichbare Zahlen zu erlangen und die Servicequalität auf einem gleichmäßig hohen Niveau zu halten.

Die genaue Auswertung der Daten finden Sie hier

 


Informationen zum neuen Gaststättenrecht

Mit dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) wurde ab dem 01.01.2012 die Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes - die ehemaligen Gaststättengenehmigungen und die Gestattungen - durch eine Anzeigepflicht bei der gewerblichen Abgabe von zubereiteten Speisen und Getränken ersetzt. [Faltblatt]

Anzeige eines Gaststättengewerbes


Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Inneren heißt es dazu:

"Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung." [mehr...] 

Ansprechpartner
Ansprechpartner:
Frau Laudahn
www.pattensen.de
laudahn@pattensen.de
Tel: 05101 1001-333
Fax: 05101 1001-8333


Frau Peckmann
www.pattensen.de
peckmann@pattensen.de
Fax: 05101 1001-8333
Tel: 05101 1001-333


Frau Piper
piper@pattensen.de
www.pattensen.de
Fax: 05101 1001-8333
Tel: 05101 1001-333


Herr Kara
kara@pattensen.de
http://www.pattensen.de
Fax: 05101 1001-8333
Tel: 05101 1001-333