Bekanntmachung
Aufhebung einer Satzung

Der Rat der Stadt Pattensen hat in seiner Sitzung am 02. Mai 2013 die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Flüchtlingswohnheimes der Stadt
Pattensen vom 13.06.2002 in der Fassung der 1. Änderung vom 15.12.2005
ersatzlos aufgehoben.

Die Bekanntmachung wurde im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover
und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 18 vom 16.05.2013 veröffentlicht.

Pattensen, 16.05.2013
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister


Griebe

Haushaltssatzung der Stadt Pattensen für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund der §§ 58 und 110 ff des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Pattensen in seiner Sitzung am 20.12.2012 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

                                                                                                 §1     
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
             im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
                  der ordentlichen Erträge auf                                                              21.304.000 €
                  der ordentlichen Aufwendungen auf                                                23.870.400 €
                  der außerordentlichen Erträge auf                                                             0         €
                  der außerordentlichen Aufwendungen auf                                               0         €

              im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
                  der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf          20.412.800 €
                  der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf         21.268.500 €
                  der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                      683.500 €
                  der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                  7.288.200 €
                  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                              6.935.800 €
                  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                             1.162.700 €
festgesetzt.
            Gesamtbetrag
                 - der Einzahlungen des Finanzhaushalts:                                       28.032.100 €
                 - der Auszahlungen des Finanzhaushalts:                                      29.719.400 €
                                                                                                   §2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 6.604.700 € festgesetzt.

                                                                                                  §3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 23.494.500 € festgesetzt.

                                                                                                  §4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 14.000.000 € festgesetzt.

                                                                                                 §5
Die Steuersätze (Hebesätze) werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
            a)                                 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 430 v.H.
            b)                                 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                430 v.H.

2. Gewerbesteuer
            nach dem Gewerbeertrag                                                                                                        430 v.H.

Pattensen, 20.12.2012
Der Bürgermeister

Gez.                                                                                                                                       (DS)
Griebe
Bürgermeister             


Hinweisbekanntmachung

Haushaltssatzung 2013

Auslegung des Haushaltsplanes 2013

Die vorstehende Haushaltssatzung 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach den §§ 120 Abs. 2, 119 Abs. 4 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch die Region Hannover - Der Regionspräsident - am 19.2.2013 unter dem Aktenzeichen 151421/1 (12) erteilt worden.

Die gesetzlich vorgesehene Veröffentlichung erfolgt am 14.3.2013 im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach den §§ 114 Abs. 2  und 130 Abs. 2 des NKomVG  vom 15.3.2013 bis einschließlich 26.3.2013 zur Einsichtnahme im Rathaus (Eingangsbereich), Auf der Burg 1-2, 30982 Pattensen, während der Dienststunden öffentlich aus.

Pattensen, 05.03.2013
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister

Griebe


Bekanntmachung

Stadt Pattensen, Bebauungsplan Nr. 161 „Erweiterung Gewerbepark Pattensen - Ostteil“, Ortschaft Pattensen-Mitte;

öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Pattensen hat dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 „Erweiterung Gewerbepark Pattensen - Ostteil“ und der Begründung dazu zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs­plans liegt am Ostrand der Ortslage von Pattensen-Mitte an der Ludwig-Erhard-Straße südlich und nördlich des Helwegs.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 „Erwei­terung Gewerbepark Pattensen - Ostteil“ und die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt-bezogenen Stellungnahmen liegen nunmehr in der Zeit

von Donnerstag, den 3. Januar 2013 bis einschließlich Montag, den 4. Februar 2013

in der Stadtverwaltung im Verwaltungsgebäude Walter-Bruch-Straße 1, in Pattensen während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Sprechzeiten:    Mo. – Do. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Fr. von 8.00 – 14.00 Uhr
Mo. – Mi. von 14.00 bis 16.00 Uhr, Do. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 05101-1001-250/-251)

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

·         zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Boden: Äußerung der Region Hannover

·         zu den Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Äußerung der Region Hannover.

Während der öffentlichen Auslegung können interessierte Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 „Erweiterung Gewerbepark Pattensen - Ostteil“ und der Begründung mit Umweltbericht schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Pattensen abgeben.

Hinweise: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss­fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Pattensen, den 18. Dezember 2012

Stadt Pattensen

Der Bürgermeister


Hinweisbekanntmachung

Erste Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Pattensen

Die vom Rat der Stadt Pattensen am 22.11.2012 beschlossene o.g. Satzung ist am 06.12.2012 im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (Ausgabe Nr. 46/2012) veröffentlicht worden.

Die Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Pattensen, 06.12.2012
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister



Hinweisbekanntmachung

Dritte Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Pattensen

Die vom Rat der Stadt Pattensen am 22.11.2012 beschlossene o.g. Satzung ist am 06.12.2012 im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (Ausgabe Nr. 46/2012) veröffentlicht worden.

Die Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Pattensen, 06.12.2012
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister

Griebe


Hinweisbekanntmachung

Siebte Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Pattensen (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung)

Die vom Rat der Stadt Pattensen am 22.11.2012 beschlossene o.g. Satzung ist am 06.12.2012 im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (Ausgabe Nr. 46/2012) veröffentlicht worden.

Die Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Pattensen, 06.12.2012
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister

Griebe



Hinweisbekanntmachung

Sechste Satzungsänderung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Wasserversorgung Pattensen (Wasserabgabensatzung)

Die vom Rat der Stadt Pattensen am 22.11.2012 beschlossene o.g. Satzung ist am 06.12.2012 im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (Ausgabe Nr. 46/2012) veröffentlicht worden.

Die Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

Pattensen, 06.12.2012
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister

Griebe



Hinweisbekanntmachung
Satzung der Stadt Pattensen über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)

Die vom Rat der Stadt Pattensen am 18.10.2012 beschlossene o.g. Satzung ist am 01.11.2012 im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (Ausgabe Nr. 41/2012) veröffentlicht worden.

Die Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Pattensen, 08.11.2012
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister

Griebe


Hinweisbekanntmachung

Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung)

Die vom Rat der Stadt Pattensen am 22.11.2012 beschlossene o.g. Satzung ist am 06.12.2012 im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (Ausgabe Nr. 46/2012) veröffentlicht worden.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2012 in Kraft.

Pattensen, 06.12.2012
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister

Griebe


 


Hinweisbekanntmachung

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen, der Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Pattensen (Entschädigungssatzung)

Die vom Rat der Stadt Pattensen am 22.11.2012 beschlossene o.g. Satzung ist am 06.12.2012 im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (Ausgabe Nr. 46/2012) veröffentlicht worden.

Die Satzung tritt am 06.12.2012 in Kraft.

Pattensen, 06.12.2012
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister

Griebe



Hinweisbekanntmachung

Stadt Pattensen, Bebauungsplan Nr. 310 „Wilhelm-Henze-Straße“, Ortschaft Jeinsen, Beschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Die vom Rat der Stadt Pattensen am 12.07.2012 beschlossene o.g. Satzung ist am 02.08.2012 im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (Ausgabe Nr. 29/2012) veröffentlicht worden.

Die Satzung tritt am 02.08.2012 in Kraft.

Pattensen, 02.08.2012
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister

Griebe


Hinweisbekanntmachung

Stadt Pattensen, Bebauungsplan Nr. 158 „Pattensen-Mitte Nord“ mit örtlicher Bauvorschrift; Beschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Die vom Rat der Stadt Pattensen am 28.06.2012 beschlossene o.g. Satzung ist am 19.07.2012 im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (Ausgabe Nr. 27/2012) veröffentlicht worden.

Die Satzung tritt am 19.07.2012 in Kraft.

Pattensen, 19.07.2012
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister

Griebe


Hinweisbekanntmachung

Satzung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen, der Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Pattensen (Entschädigungssatzung)

Die vom Rat der Stadt Pattensen am 15.03.2012 beschlossene o.g. Satzung ist am 29.03.2012 im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (Ausgabe Nr. 11/2012) veröffentlicht worden.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft.

Pattensen, 29.03.2012
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister

Griebe


Öffentliche Bekanntmachung

der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012
in der Stadt Pattensen


Die Höhe der Hebesätze der Grundsteuer hat sich gegenüber dem Kalenderjahr 2011 bisher nicht geändert, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 verzichtet wird. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B betrugen 400 v.H. in 2011.

Für all diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2012 wird mit den Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig, die in den zuletzt erteilten Grundbesitzabgabenbescheiden festgesetzt worden sind. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht und bis zum 30. September 2011 die Entrichtung der Grundsteuer als Jahresbetrag beantragt haben, wird die Grundsteuer in einem Betrag am 01. Juli 2012 fällig. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Jahr 2012 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Bemessungsgrundlagen (Messbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung. Die Klage ist gegen die Stadt Pattensen, Der Bürgermeister, Auf der Burg 1-2, 30982 Pattensen zu richten.

Hinweis
Soweit in den im Jahre 2011 und danach zugestellten Steuer- und Abgabebescheiden Abfallbeseitigungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und/ oder Niederschlagswasser-gebühren festgesetzt wurden, sind diese Beträge in der zuletzt veranlagten Höhe ebenfalls zu den zuvor genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.


Pattensen, 18.01.2012

Stadt Pattensen
Der Bürgermeister

 

(Griebe)
 


Widerspruchsmöglichkeit

Öffentliche Bekanntmachung

Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011)

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG)

Gemäß § 58 des WPflG übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) widersprochen haben.

Gemäß §18 Absatz 7 MRRG in Verbindung mit § 25 MRRG weise ich durch diese öffentliche Bekanntmachung darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2014 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (Jahrgang 1996), der Datenübermittlung im Rahmen des § 58 WPflG bis zum 28.02.2013 widersprechen können.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Pattensen, Stadtbüro, Walter-Bruch-Straße 1, 30982 Pattensen zu erklären.

30982 Pattensen, 13.09.2012

Stadt Pattensen
Der Bürgermeister
In Vertretung
Müller


Öffentliche Bekanntmachung

Widerspruchsrecht

Das niedersächsische Meldegesetz (NMG) räumt die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen:

a) an Adressbuchverlage,
b) an Parteien und Wählergruppen und sonstige Träger von Wahlvorschlägen in  Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (Volks- und Bürgerbegehren  sowie Volksinitiativen),
c) an Presse und Rundfunk sowie an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler  Vertretungskörperschaften (z.B. Bundestags- und Landtagsabgeordnete,  Kreistagsabgeordnete, Ratsfrauen und Ratsherren) über Alters- und Ehejubiläen,
d) an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (Kirchen) über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung selbst, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört und
e) Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister über das Internet.

Wenn Sie von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an das Stadtbüro der Stadt Pattensen.

Sie finden uns im Dienstgebäude Walter-Bruch-Straße 1, 30982 Pattensen, Zimmer W003.
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr, Mo.: 14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 15.00 - 18.00 Uhr

30982 Pattensen, 13.09.2012

Stadt Pattensen
Der Bürgermeister
In Vertretung
Müller