Stadt Pattensen, Bebauungsplan Nr. 161 „Erweiterung Gewerbepark Pattensen - Ostteil“, Ortschaft Pattensen-Mitte;
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Pattensen hat dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 „Erweiterung Gewerbepark Pattensen - Ostteil“ und der Begründung dazu zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt am Ostrand der Ortslage von Pattensen-Mitte an der Ludwig-Erhard-Straße südlich und nördlich des Helwegs.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 „Erweiterung Gewerbepark Pattensen - Ostteil“ und die Begründung mit dem Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt-bezogenen Stellungnahmen liegen nunmehr in der Zeit
von Donnerstag, den 3. Januar 2013 bis einschließlich Montag, den 4. Februar 2013
in der Stadtverwaltung im Verwaltungsgebäude Walter-Bruch-Straße 1, in Pattensen während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Sprechzeiten: Mo. – Do. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Fr. von 8.00 – 14.00 Uhr
Mo. – Mi. von 14.00 bis 16.00 Uhr, Do. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 05101-1001-250/-251)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
· zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Boden: Äußerung der Region Hannover
· zu den Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Äußerung der Region Hannover.
Während der öffentlichen Auslegung können interessierte Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 „Erweiterung Gewerbepark Pattensen - Ostteil“ und der Begründung mit Umweltbericht schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Pattensen abgeben.
Hinweise: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Pattensen, den 18. Dezember 2012
Stadt Pattensen
Der Bürgermeister