Wie in jedem Jahr üblich, folgt hier die Pflichtmitteilung der Wasserversorgung Pattensen gemäß den Bestimmungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG). Da jedoch das WRMG am 09.04.2007 geändert wurde (BGBl. 2007 I S.600) vorab einie Erläuterungen.
Statt der bisher 4 gibt es nur noch 3 Härtebereiche.
| Härtebereich weich |
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter |
| Härtebereich mittel |
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter |
| Härtebereich hart |
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
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Die 3 Härtebereiche, weich, mittel, hart, finden Sie jeweils zusammen mit den Dosierempfehlungen auf den Wasch- und Reinigungsmittelverpackungen.
Die Verpflichtung der Versorgungsunternehmen zur Bekanntgabe der Härtebereiche ist mit der Neufassung des WRNG nunmehr in § 9 geregelt.
Das von der Wasserversorgung Pattensen im Bereich der Stadt Pattensen – ohne die Ortsteile Koldingen und Reden – an die Endverbraucher abgegebene Trinkwasser entspricht dem Härtebereich weich (weniger als 1,5 Millimol Calziumcarbonat je Liter).
Weiterhin besteht gemäß den Bestimmungen des § 16 (4) der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der Fassung vom 28.11.2011 die Verpflichtung, die zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Aufbereitungsstoffe bekannt zu geben. Die Wasserversorgung Pattensen bezieht das an die Endverbraucher abgegebene Trinkwasser von den Harzwasserwerke GmbH Hildesheim. Das im Bereich der Stadt Pattensen – ohne die Stadtteile Koldingen und Reden – abgegebene Trinkwasser stammt aus den Wasserwerken Grane und Söse I der Harzwasserwerke. In diesen Wasserwerken werden nachstehende Aufbereitungsstoffe verwendet:
Wasserwerk Grane
Schwefelsäure, Aluminiumsulfat, Sedipur (schwachanionisches Flockungshilfsmittel), Weißkalkhydrat als Kalkwasser (alternativ Natronlauge), Chlor und Pulveraktivkohle (bei Bedarf)
Wasserwerk Söse I
Aluminiumsulfat, Sedipur, Weißkalkhydrat als Kalkwasser, Chlor und Pulveraktivkohle (bei Bedarf)
Alle eingesetzten Aufbereitungsstoffe sind zur Trinkwasseraufbereitung zugelassen.
Zusätzlich sind die Wasserversorgungsunternehmen gemäß § 14 der TrinkwV verpflichtet, umfangreiche Untersuchungen des Trinkwassers durchzuführen. Diese ausführlichen Analysedaten können bei der Stadtverwaltung Pattensen, Verwaltungsgebäude Walter-Bruch-Straße 1, Zimmer W014 (Herr Klippstein) oder Zimmer W016 (Herr Hinrichsen) eingesehen werden. Darüber hinaus können diese aktuellen Analysedaten auch im Internet unter www.harzwasserwerke.de abgerufen werden.