Schon so manche Urlaubsreise fiel ins Wasser, weil der Personalausweis oder Reisepass nicht mehr gültig war. Also schauen Sie doch gleich mal nach, ob Ihre Ausweispapiere noch gültig sind, damit Ihre Urlaubreise nicht bereits am Flughafen oder Grenzübergang zu Ende ist.
Bitte überprüfen Sie auch,
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welche Ausweispapiere für das jeweilige Urlaubsziel erforderlich sind; in den meisten
europäischen Ländern ist die Ein-/Ausreise jedoch mit dem Personalausweis möglich,
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ob Ihre aktuelle Adresse in den Ausweispapieren eingetragen ist,
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ob Ihr Lichtbild eine einwandfreie Identifizierung ermöglicht,
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ob die vom Urlaubsland vorgeschriebene Gültigkeitsdauer der Ausweispapiere nicht
unterschritten wird.
Reisen Sie mit Ihren Kindern? Dann müssen auch diese im Besitz eines gültigen Ausweispapiers sein. Bei Neubeantragung oder Verlängerung des Kinderreisepasses sind die Unterschriften der Sorgeberechtigten, die Unterschrift des Kindes (ab 9 ½ Jahren), ein aktuelles biometrietaugliches Passbild sowie Angaben zu Grösse und Augenfarbe erforderlich. Anträge erhalten Sie im Stadtbüro. Kinder, die das 12. bzw. 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Personalausweis/Reisepass vorlegen.
Abgelaufene Personalausweise und Reisepässe können nicht verlängert werden. Zur Beantragung neuer Dokumente benötigen Sie:
Ihren alten Personalausweis oder Reisepass,
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für den Reisepass zwingend ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
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für den Personalausweis ein aktuelles „normales“ oder ein biometrietaugliches Passbild,
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die Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 € bzw. 13,00 € für Personalausweise,
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oder 59,00 € bzw. 37,50 € für Reisepässe,
Ist Ihr jetziger Personalausweis/Reisepass nicht in Pattensen ausgestellt, müssen wir Sie bitten,
a) Ihre Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem
Familienbuch der Eltern (für ledige Personen), oder
b) eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Familienbuch oder, wenn kein Familienbuch über die
Ehe angelegt worden ist, die Heiratsurkunde (bei verheirateten oder verheiratet gewesenen
Personen) vorzulegen.
Sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt; bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis oder, bei Vorlage entsprechender Nachweise, ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Eine schöne Urlaubsreise wünscht Ihnen Ihr
Stadtbüro Pattensen