Schönen`sche Lehensstiftung zu Pattensen vergibt Stipendien

Im Jahr 1480 wurde die Schönen´sche Lehensstiftung zu Pattensen von den Brüdern Heinrich und Wilhelm Schönen ins Leben gerufen, um bedürftigen Studenten die Finanzierung des Studiums durch eine Studienbeihilfe zu erleichtern. Die Stiftung wird von der Stadt Pattensen verwaltet. Aus dem Aufkommen des Stiftungsvermögens werden vier gleich hohe Stipendien jährlich vergeben.

Die Verleihung der Stipendien erfolgt in der Regel auf drei Jahre; bei kürzerer Studienzeit auf zwei bzw. ein Jahr. Allgemeine Voraussetzungen für die Verleihung eines Stipendiums sind ein christliches Glaubensbekenntnis und ein Nachweis eines Studiums an einer deutschen Universität oder Hochschule. Bevorzugt wird ein Studium der Theologie. Jeder Bewerber muss im Sinne des § 51 ff der Abgabenordnung bedürftig sein. Weitere Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern sind die Blutsverwandtschaft mit den Stiftern, die Wohnberechtigung in Pattensen, Kinder von städtischen Bediensteten, die bessere Qualifikation und das höhere Lebensalter in der genannten Reihenfolge.

Diese Statuten wurden schon von den Brüdern Schönen festgelegt und daran muß sich der Stiftungsvorstand auch heute, nach über 500 Jahren, halten.

Anträge auf Gewährung eines Stipendiums sind im Rathaus der Stadt Pattensen, Auf der Burg 1-2, 30982 Pattensen oder unter www.pattensen.de Formularsammlung, erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von Frau Schwigon, telefonisch unter 05101/1001-106 oder per E-Mail an schwigon@pattensen.de.

Für 2010 ist die Bewerbungsfrist abgelaufen. Für 2011 beginnt die Frist am 25. April und endet am 25. Mai.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

¨ Nachweis über eine Kirchenzugehörigkeit
¨ Immatrikulationsbescheinigung
¨ Führungszeugnis Antragsart  "N"
¨ Handgeschriebener Lebenslauf in Aufsatzform
¨ Beglaubigte Abschrift des Abiturzeugnisses oder eines vergleichbaren Abschlusses

Die Bescheinigungen sollen nicht älter als 2 Monate sein.

Über die Vergabe der Stipendien wird im Dezember eines jeden Jahres entschieden. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten in jedem Fall eine schriftliche Mitteilung.
 
Achtung!
Auch Studentinnen und Studenten, die bereits ein Stipendium auf mehrere Jahre verliehen bekommen haben, müssen sich in jedem Jahr neu bewerben. Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:

- Nachweis über die Kirchenzugehörigkeit
- Immatrikulationsbescheinigung
- Führungszeugnis Antragsart "N"