Wenn Sie aus wichtigem Grund am Wahltag das Wahllokal in Ihrem Wahlbezirk nicht aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Auf Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder online) erhalten Sie einen Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, den blauen Stimmzettelumschlag sowie den roten Wahlbriefumschlag.
Wichtige Hinweise:
- Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheins die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" mit der Unterschrift (Vor- und Zuname) versehen ist.
- Den Wahlschein nicht in den blauen Umschlag legen, sondern mit diesem in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Sonst ist die Stimmabgabe ungültig.
- Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
Die Stadt Pattensen hat Vorkehrungen getroffen, dass bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen die Wahlberechtigten die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben können.
Die Briefwahlstelle im Rathaus, Auf der Burg 1-2 in Pattensen-Mitte ist ab 7. September 2009 zu folgenden Zeiten geöffnet:
- montags von 8:30 bis11:30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
- dienstags und mittwochs von 8:30 bis 11:30 Uhr
- donnerstags von 8:30 bis11:30 Uhr und von 15 bis 18 Uhr
- freitags von 8:30 bis 11:30 Uhr
Am Freitag, den 25. September 2009 ist die Briefwahlstelle zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet.
Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind einem Merkblatt zur Briefwahl zu entnehmen.
Wahlschein
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder wer einen Wahlschein hat.
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzsichnis eingtragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
Als wahlberechtigter Einwohner von Pattensen können Sie Ihre Briefwahlunterlagen in der Briefwahlstelle der Stadt beantragen.
Es steht Ihnen frei Ihren Antrag mündlich, schriftlich per Fax, E-Mail oder über unser Online-Formular zu beantragen. Wenn Sie persöhnlich vorsprechen, können Sie die Unterlagen i. d. R. sofort mitnehmen, sonst senden wir Ihnen diese zu.
Bitte beachten Sie: Die Wahlunterlagen werden erst ab den 7.September 2009 versandt. Bitte geben Sie ggfs. auf dem Antrag eine Adresse an, unter der Sie nach dem 7. September 2009 erreichbar sind.