FAQs-Azubis

Die Probezeit beträgt, wie es auch in Eurem Ausbildungsvertrag steht, 3 Monate. Während dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis sowohl von Euch als Azubis als auch vom Arbeitgeber fristlos und ohne Nennung von Gründen gekündigt werden.
Nein, es gibt keine schriftlich festgehaltene Kleiderordnung. Ihr solltet Euch dennoch angemessen kleiden. Das bedeutet, dass Ihr jeweils abhängig von Eurem aktuellen Einsatzort und dem damit möglicherweise verbundenen Bürgerkontakt normale bis gehobene Freizeitkleidung tragen solltet. Nicht empfehlenswert sind zu kurze Röcke, zu tiefe Ausschnitte, Flip-Flops, kaputte Kleidungsstücke usw.
Grundsätzlich gibt es bei der Stadt Pattensen flexible Arbeitszeiten mit Funktionsarbeitszeiten. Diese sind auch in der Dienstvereinbarung über die Regelung der flexiblen Arbeitszeit der Stadt Pattensen festgehalten. Für die Azubis gelten diese Funktionszeiten allerdings nicht grundsätzlich, sondern in Absprache mit Eurem direkten Vorgesetzten. Mit diesem könnt Ihr euch absprechen, wenn Ihr beispielsweise eher gehen möchtet. Ihr müsst lediglich darauf achten, dass Ihr Eure Soll-Arbeitszeit und das Stundenkonto nicht aus den Augen verliert. Bis zu welcher Höhe Über- und Unterschreitungen möglich sind, ist ebenfalls in der Dienstvereinbarung festgehalten.
Die Stadt Pattensen übernimmt für ihre Auszubildende sowohl die Kosten für die DVP, als auch die Fahrkarte für den ÖPNV zum NSI unter der Voraussetzung, dass die Fahrkarte ausschließlich für das NSI genutzt wird. Des Weiteren wird ein Lernmittelzuschuss von 50€ jährlich im September ausgezahlt, der zur freien Verfügung für sämtliche Lernmittel verwendet werden kann und nicht nachweispflichtig ist.
Bei einer Krankmeldung sind je nach aktuellem Einsatz verschiedene Personen zu beteiligen.

Während der praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz ist der Sachgebietsleiter bzw. die Sachgebietsleiterin aus dem jeweiligen Einsatzort zu informieren, ebenso wie die Personalstelle.

Die Krankmeldung sollte telefonisch erfolgen.

Während der Berufsschulzeit ist neben der Personalstelle auch die Berufsschule über die Abwesenheit zu informieren.

Für die Zeiten beim NSI gilt dies entsprechend. Auch hier ist die Personalstelle zu informieren und darüber hinaus der jeweilige Lehrgangsleiter des NSI bzw. die zugeteilte Sachbearbeiterin der Verwaltung.

Für kurzfristige Erkrankungen, die sich im Laufe des Tages ergeben, gilt das sogenannte „Krank untertägig“ verfahren. Das Verfahren der Krankmeldung bleibt jedoch gleich. Es gilt auch dann, wenn man aufgrund von Krankheit die Berufsschule oder das NSI eher verlässt.
Die gesetzlichen 30 Tage Urlaub können grundsätzlich nur an den Tagen genommen werden, an denen weder Unterricht am NSI noch an der Berufsschule stattfindet. Zu beachten ist, dass der Urlaubsanspruch, den man aus dem Vorjahr überträgt, im darauffolgenden Jahr bis zum 30.09. genommen werden muss. Andernfalls entfällt dieser Anspruch.
Feste Ansprechpartner erhaltet Ihr sobald Ihr euch dort zur Ausbildung befindet.In der Berufsschule erhaltet Ihr einen Klassenlehrer oder eine Klassenlehrerin als festen Ansprechpartner. Beim NSI wird dies der Lehrgangsleiter bzw. die Lehrgangsleiterin sein, ggf. noch eine Sachbearbeiterin in der Verwaltung.

Der Berufsschulunterricht findet immer vormittags statt.

Der Unterricht am NSI erfolgt in der Regel wochenweise abwechselnd in „Früh- und Spätwoche“.

In der „Frühwoche“ ist der Unterricht regelmäßig von 7:45 – 12:45 Uhr. In der „Spätwoche“ von 13 – 18 Uhr.
Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung habt Ihr einen gesetzlichen Anspruch auf eine garantierte Übernahme, welche auf ein Jahr befristet ist. Darüber hinaus kann die Verwaltung Euch natürlich auch ein anderes Angebot unterbreiten.
Zunächst bekommt Ihr für den Zeitraum Eurer Ausbildung ein Notebook von der Stadt Pattensen gestellt, welches Ihr an den verschiedenen Plätzen Eurer praktischen Ausbildung ((dann) vor Ort) nutzt. Ihr dürft dieses Notebook aber auch während der Berufsschul- oder NSI –Zeit zuhause dienstlich verwenden.

Darüber hinaus habt Ihr die Chance auf eine Abschlussprämie in Höhe von 400 € unter der Voraussetzung, dass Ihr die Ausbildung im ersten Anlauf erfolgreich abschließt. Die Prämie ist lediglich an das Bestehen im ersten Versuch gebunden und nicht abhängig von einer bestimmten Abschlussnote.

Des Weiteren gibt es bei der Stadt Pattensen eine Jahressonderzahlung, die jährlich im November ausgezahlt wird und damit auch als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet wird.

Diese Jahressonderzahlung ist für Auszubildende 90% brutto der monatlichen Ausbildungsvergütung.

Weiterhin könnt Ihr vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29€ bekommen. Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen vom Arbeitgeber, die auf einen gesonderten Vertrag beispielweise einen Bausparvertrag über den Arbeitgeber eingezahlt werden müssen.

Außerdem gibt es eine VBL Zusatzversorgungskasse (ZVK). Hierbei handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung und es erfolgt eine Entgeltumwandlung vom VBL-Entgelt mit einem Arbeitgeberanteil i.H.v. 6,45%. Der selbst zu tragende Arbeitnehmeranteil beträgt seit 01.07.18 1,81%.

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