Erhöhung der Grundgebühr für Reisepässe
Zum 1. Januar 2024 steigt die Grundgebühr für einen biometrischen Reisepass für Antragsstellende ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) auf 70 Euro. Bei Antragsstellung bis zum 31.12.2023 beträgt die Grundgebühr für den Reisepass noch 60 Euro.
Die Gebühr für den biometrischen Reisepass bei Antragsstellenden unter 24 Jahren bleibt davon unberührt. Dieser kostet weiterhin 37,50 Euro und ist 6 Jahre gültig.
Wegfall des Kinderreisepasses
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Ab dem 01.01.2024 ist es also nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich.
Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit! [mehr...]