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Amtliche Bekanntmachungen
An dieser Stelle veröffentlichet die Stadt Pattensen amtliche Bekanntmachungen. Wir weisen darauf hin, dass dies ausschließlich als Service in Ergänzung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Hannover erfolgt. Für die Entfaltung von Rechtswirksamkeit ist die Darstellung im Amtsblatt der Region Hannover maßgeblich.
Bekanntmachung
Information nach § 19 Abs. 2 VOL/A.
Bezeichnung: Erstellung eines Organisationsgutachtens für die Stadt Pattensen Vergabeordnung: VOL/A Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung Ausführungsort: 30982 Pattensen Ausführungszeitraum: bis 31.08.2019 Ablauf Angebotsfrist: 01.11.2018 um 10:00 Uhr Zuschlagserteilung für: Heimann Consulting, Louise-Schröders-Str. 71, 58099 Hagen
Kurzbeschreibung der Leistung: Durchführung einer Organisationsuntersuchung nach der Leistungsbeschreibung sowie Erstellung eine Organisationsgutachtens.
Vergabestelle: Name: Stadt Pattensen Adresse: Rathausplatz 1, 30982 Pattensen Email: rathaus@pattensen.de
Hinweisbekanntmachung
Der Rat der Stadt Pattensen hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 den Mietspiegel 2019 der Stadt Pattensen beschlossen. Der Mietspiegel tritt am 01.01.2019 in Kraft. Der Mietspiegel steht als download auf der Internetseite der Stadt Pattensen unter www.pattensen.de bereit. In Papierform ist der Mietspiegel im Rathaus, Rathausplatz 1, erhältlich. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen Frau Bittl und Frau Dettmer, Haus C, Zimmer 115, Rufnummer 1001-336 und 1001-335 zur Verfügung.
Pattensen, 29.11.2018 Stadt Pattensen Die Bürgermeisterin gez. Schumann
Öffentliche Bekanntmachung
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
Nach den §§ 42 Absatz 2 und 3 und 50 Absatz 1 bis 3 und 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sowie nach den Regelungen des § 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundes-meldegesetz (Nds. AG BMG) kann jede Einwohnerin/ jeder Einwohner (betroffene Personen) in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Einwohnermelderegister widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen der Meldebehörde nach dem Bundesmeldegesetz an
Nach § 6 Absatz 2 Satz 2 des Nds. AG BMG können betroffene Personen einen Widerspruch gegen die Datenübermittlung an die Region Hannover und an das Bundesverwaltungsamt für Ehrungen aus Anlass von Altersjubiläen sowie Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen stellen. Einwohnerinnen und Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, müssen eine schriftliche Erklärung bei der Stadt Pattensen, Die Bürgermeisterin, Rathausplatz 1, 30982 Pattensen, abgeben. Dies kann zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Pattensen persönlich oder auf dem Postweg erfolgen. Einwohnerinnen und Einwohner, die bereits eine Erklärung zu Widerspruchsrechten bei der Stadt Pattensen abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern, können allerdings, wenn gewünscht, jederzeit eine Erweiterung oder auch eine Einschränkung der von ihnen eingelegten Widersprüche zu den oben genannten Datenübermittlungen vornehmen.
Pattensen, 31.08.2018 Stadt Pattensen Die Bürgermeisterin gez. Schumann
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