Zugangseröffnung

Die Stadt Pattensen bietet die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Die Stadt Pattensen hat den Zugang unter folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet:

E-Mail-Adressen: Für die formfreie elektronische Kommunikation - hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend erforderlich - steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: rathaus@pattensen.de. Darüberhinaus finden Sie in unserer Internetpräsenz weitere E-Mail-Adressen von Dienststellen und Bediensteten, an die Sie ebenfalls E-Mails senden können.

E-Mail mit Dateianhängen: E-Mails mit Dateianhängen können Sie ebenfalls an die Stadt Pattensen senden. Aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen werden ab dem 01.07.2019 auschließlich Anhänge mit PDF-Dateiformat (.pdf) angenommen. Alle anderen Dateianhänge werden aus eingehenden E-Mails gelöscht. E-Mails mit einer Größe von mehr als 20 MB sind können nicht bzw. erst nach vorheriger Absprache angenommen werden.

Signatur und Verschlüsselung:

Für eine schriftformgebundene elektronische Kommunikation - z.B. bei Dokumenten für die Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschriebenist - müssen Sie Ihr Dokument mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Signaturgesetzes versehen.

Die Stadt Pattensen hat für die Übersendung von Dokumenten folgende elektronische Kommunikationswege eröffnet:

DE-Mail Adresse: rathaus@pattensen.de-mail.de
Für die Verwendung von DE-Mail benötigen Sie eine eigene DE-Mail-Adresse, die Sie bei verschiedenen Anbietern erhalten können. Informieren Sie sich unter https://www.de-mail.info/.

EGVP Adresse: DE.Justiz.a8741e1c-ff8e-44c5-a893-a82b1ef2e96e.a3bb
einheitsgemeinde.stadt.pattensen.1@egvp-bridge.de
Einheitsgemeinde Stadt Pattensen

Die Verwendung von EGVP erfolgt i.d.R. durch Verwaltungen, Gerichte, Rechtsanwälte und/oder Notare.

Weiterhin stehen Ihnen für die gesicherte Kommunikation die Briefpost oder auch der Faxdienst zur Verügung. Bitte sprechen Sie uns an, welcher Kommunikationsweg für die Übermittlung im Einzelfall notwendig und möglich ist.

Hinweis: Diese Angaben gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Pattensen und gelten nicht für Verweise und Angebote von Dritten, wie z.B. verlinkte Einrichtungen oder andere Behörden.

Stand: 01/2022

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