Die Kindertagesstätten sind ab Montag, 11.01. bis Freitag, 29.01.2021 geschlossen.
Eine Notbetreuung wird aber angeboten.
Einschränkungen in der Kindertagespflege sind nur bei der Großtagespflege vorgesehen (max. Gruppengröße siehe Krippe)
Notbetreuung:
Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es?
Die Notbetreuung ist in festen Kleingruppen mit einer bis zu 50%igen Auslastung zulässig. Das bedeutet maximal 13 Kinder in einer Kindergartengruppe, 8 Kinder in einer Krippengruppe und 10 Kinder in einer Hortgruppe. Sonderöffnungszeiten können i.d.R. nicht angeboten werden.
Der Umfang ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologische Maß zu beschränken.
Wer kann die Notbetreuung in Anspruch nehmen?
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter
- in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlich Interesse tätig ist oder
- bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder
- die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach §64 (1) NSchG werden oder
- in Härtefällen (wie etwa Sicherung Kindeswohl, drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall)
Wo kann der Betreuungsbedarf beantragt werden?
Der Betreuungsbedarf ist schriftlich direkt in der jeweiligen Kindertagesstätte anzumelden.
Welche Angaben sind erforderlich?
- - Die persönlichen Daten der Sorgeberechtigten und der betroffenen Kinder
- - Der notwendige Betreuungsumfang (Tage, Uhrzeiten)
- - Betreuungsgrund (siehe oben Nr. 1, 2, 3 oder 4)
- - Bei Grund Nr. 1: Arbeitgeber, Art und Umfang der Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten, Erläuterungen zur
betriebsnotwendigen Stellung und ggfls zum Berufszweig im allgemeinen öffentlichen Interesse, Vorlage der aktuellen
Arbeitgeberbescheinigung/en
Für die Anmeldung sollten diese Vordrucke verwendet werden:
Bedarfsmeldung
Arbeitgeberbescheinigung
Was ist mit den Elternentgelten?
Hierüber wird der Rat der Stadt Pattensen voraussichtlich noch in diesem Monat eine Entscheidung treffen. Über das Ergebnis wird schnellstmöglich informiert.
Aktuelle Informationen zum Betrieb an Kindertagesstätten können jederzeit auch unter folgendem Link des Landes Niedersachsen abgerufen werden:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_betrieb_an_kindertageseinrichtungen/fragen-und-antworten-zum-betrieb-an-kindertageseinrichtungen-186238.html